Die KfW ändert zum 01.07.2021 ihre Förderangebote und die Programme für energieeffiziente Wohngebäude werden auf drei Programme (261, 262, 461) zusammengefasst. Die Förderprogramme „KfW Wohneigentumsprogramm“ und „KfW Altersgerecht Umbauen“ bleiben bestehen. Die wesentlichen Neuerungen sind u.a.:
Beantragung vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (z.B. Kaufvertrag für eine ETW oder Bauwerkvertrag für den Neubau eines EfH)
Investitionszuschuss (Cashback BEG 461) oder Kreditvariante (Tilgungszuschuss BEG 261, 262)
„Erneuerbare Energie (EE)“ oder „Nachhaltigkeitspaket“ erhöhen die Fördersumme auf TEUR 150 und erhöhen somit auch den Tilgungszuschuss
verpflichtende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und zusätzliche Förderung möglich (Tilgungszuschuss oder Cashback von max. TEUR 5)
Tilgungszuschuss bis zu 50 % bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Effizienzhaus-Standard 40)
Förderquote von 20 % - 45 % bei Einzelsanierungsmaßnahmen
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